Digitale Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) bemüht sich, seinen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) vom 4. März 2019 verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0), zuletzt geändert am 21. Mai 2019 (BGBl. I S. 738).
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt www.pcpc-germany.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website des DIBt wird derzeit noch auf Barrierefreiheit überprüft. Die erforderlichen Maßnahmen sind bereits in Planung und die Fertigstellung wird bis zum 2. Quartal 2024 angestrebt.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 4. August 2023 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel auf unserer Website aufgefallen? Wenn dies der Fall ist, schreiben Sie uns eine E-Mail. Denn eine möglichst barrierefreie Umsetzung unseres Webangebots ist uns wichtig. Wir freuen uns über Ihre hilfreichen Feedbacks und bemühen uns, Ihnen zeitnah zu antworten.
Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
Name: Dr.-Ing. Doris Kirchner
E-Mail: dki(at)dibt(.)de
Telefon: +49 30 78730-423
Durchsetzungsverfahren
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit in Berlin wenden.
Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Abteilung IKT-Steuerung, Digitalisierung der Verwaltung und Bürgerdienste
Klosterstraße 47
10179 Berlin