Service

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Leistungsbeschreibung

Die Produktinformationsstelle für das Bauwesen stellt folgende Auskünfte bereit:

  • Informationen zum Inverkehrbringen und zur Verwendung von Bauprodukten in Deutschland
  • Informationen zum Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung und der Anwendung der Verordnung (EU) 2019/515 in Deutschland
  • Informationen über die einzelstaatliche Umsetzung und Durchführung der für ein Bauprodukt geltenden Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU
  • Allgemeine Informationen über verfügbare Rechtsbehelfe und Verfahren bei Streitigkeiten mit den zuständigen Behörden
  • Kontaktadressen der zuständigen Behörden

Unser Nutzerportal

Der Service der Produktinformationsstelle steht den Wirtschaftsakteuren kostenlos zur Verfügung. Richten Sie Ihre Anfrage dazu bitte über unser Nutzerportal an uns. Alternativ erreichen Sie uns per Mail unter pcpc-germany(at)dibt(.)de. Innerhalb von spätestens 15 Arbeitstagen erhalten Sie eine Rückmeldung von uns. Eine Anfrage ist auch auf Englisch möglich.

Rechtsgrundlagen

Eine Auswahl der wichtigsten Vorschriften für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Bauprodukten in der Europäischen Union und in Deutschland haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Eine vollständige Übersicht sämtlicher nationalen Mustervorschriften und Mustererlasse der Bauministerkonferenz finden Sie unter der Rubrik "Bauaufsicht / Bautechnik" im Informationssystem der Bauministerkonferenz.

Die einzelnen Mustervorschriften sind jeweils verlinkt und öffentlich einsehbar

Weiterführende Informationsangebote

Ansprechpartner

Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)

Das Deutsche Institut für Bautechnik ist eine technische Behörde mit Sitz in Berlin. Das Institut dient in erster Linie der einheitlichen Erfüllung bautechnischer Aufgaben auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Das DIBt unterstützt die Bauwirtschaft in zahlreichen Belangen z.B. bei der Erlangung von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, Bauartgenehmigungen und Gutachten über die Einhaltung bauaufsichtlicher Anforderungen bei Einbau eines Produkts. In seiner Funktion als technische Bewertungsstelle stellt das DIBt  zudem Europäische Technische Bewertungen aus und führt als Bautechnisches Prüfamt Typenprüfungen durch. Darüber hinaus nimmt das DIBt zahlreiche weitere öffentlich-rechtliche Aufgaben für Bund und Länder wahr.
Mehr unter www.dibt.de

Marktüberwachung im Bereich harmonisierter Bauprodukte nach der Bauproduktenverordnung

Nach der Bauproduktenverordnung harmonisierte Bauprodukte unterliegen einer Marktüberwachung. An die Marktüberwachungsbehörden können Sie sich z.B. wenden, wenn Sie Abweichungen zwischen der Leistung eines Bauprodukts und der dazugehörigen CE-Kennzeichnung bzw. Leistungserklärung festgestellt haben. Erste Anlaufstelle ist die Marktüberwachungsbehörde des Landes, in dem der Hersteller bzw. Importeur und/oder Händler des Bauprodukts seinen Sitz hat. Die Adressen der einzelnen Kontaktstellen und detaillierte Informationen rund um das Thema Marktüberwachung finden Sie auf der Seite der gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde der Länder am DIBt.

SOLVIT

SOLVIT ist ein Problemlösungsinstrument bei Differenzen über die korrekte Anwendung der Binnenmarktvorschriften durch Behörden. Die Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWi) SOLVIT bietet

  • Informationen zum Online-Netzwerk SOLVIT,
  • Hinweise zum Vorgehen bei einer Beschwerde und
  • weitere nützliche Links.

SOLVIT ist kostenlos. Beschwerden können über einen Antrag (PDF-Download) per E-Mail, Fax oder Post eingereicht werden. Sie können aber auch das Online Formular direkt auf der Seite der Europäischen Kommission verwenden.

CEN

Aktuelle europäische Normungsprojekte, Informationen zum Ablauf der Normungsarbeit, und Kontaktinformationen der europäischen Normungsorganisationen finden Sie auf der Seite des Europäischen Komitees für Normung – CEN.

DIN

Im europäischen Kontext spiegelt das Deutsche Institut für Normung e. V. europäische Normen auf nationaler Ebene. Diese erlangen verbindlichen Rechtscharakter, wenn sie in Europa harmonisiert und im Amtsblatt der Europäischen Union öffentlich gemacht worden sind. DIN e. V. ist Mitglied im Europäischen Komitee für Normung CEN.

Alle Publikationen des DIN werden über den Beuth-Verlag vertrieben. Hier sind alle verabschiedeten Normen, Standards und zahlreiche weitere Regelwerke erhältlich.

EOTA

Auf der Website der Europäischen Organisation für Technische Bewertungen (EOTA) finden Sie Informationen über den freiwilligen Weg zur CE-Kennzeichnung via EAD und ETA. Er steht für Bauprodukte offen, die nicht bzw. nicht vollständig von einer harmonisierten europäischen Norm (hEN) erfasst sind.

Bundesbehörden
  • Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
    Alt-Moabit 140
    10557 Berlin
    Telefon: +49 30 18 681 0
    https://www.bmi.bund.de
  • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
    Krausenstr. 17-18
    10117 Berlin
    Telefon: +49 30 18 681 0
    https://www.bmwsb.bund.de
  • Bundesministerium für Wirtschaft  und Klimaschutz (BMWK)
    Scharnhorststraße 34-37
    10115 Berlin
    Telefon: +49 30 18 615 0
    https://www.bmwi.de
  • Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
    Invalidenstraße 44
    10115 Berlin
    Telefon: +49 30 18 300 0
    https://www.bmvi.de
  • Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
    Heinemannstraße 6
    53175 Bonn
    Telefon: +49 228 9826 0
    https://www.eba.bund.de
  • Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
    Brüderstraße 53
    51427 Bergisch Gladbach
    Telefon: +49 2204 43 0
    https://www.bast.de
  • Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
    Unter den Eichen 87
    12205 Berlin
    Telefon: +49 30 8104 0
    https://www.bam.de
  • Umweltbundesamt (UBA)
    Wörlitzer Platz 1
    06844 Dessau-Roßlau
    Telefon: +49 340 2103 2416
    https://www.umweltbundesamt.de